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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2020 - L 7 KO 9/18 (U)   

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https://dejure.org/2020,75862
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2020 - L 7 KO 9/18 (U) (https://dejure.org/2020,75862)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.03.2020 - L 7 KO 9/18 (U) (https://dejure.org/2020,75862)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. März 2020 - L 7 KO 9/18 (U) (https://dejure.org/2020,75862)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2020 - L 14 U 242/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2020 - L 7 KO 9/18
    Die dem Antragsteller aus der Landeskasse zu gewährende Vergütung für die Erstattung des Gutachtens vom 21. Juli 2018 in dem Verfahren L 14 U 242/17 wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogene Verfahrensakte L 14 U 242/17 nebst Verwaltungsakten verwiesen.

  • LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16

    Höhe des Entschädigungsanspruchs wegen des Erscheinens bei einem Gerichtstermin

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2020 - L 7 KO 9/18
    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung oder Vergütung kann deshalb auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. November 2016 - L 15 RF 26/16 - juris RdNr. 16; LSG Niedersachen, Beschluss vom 1. August 2001 - L 4 SF 3/01 - juris; Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2016 - S 1 KO 1296/16 - juris; Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, § 4 JVEG, RdNr. 10).
  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2020 - L 7 KO 9/18
    Bei der Festsetzung durch den Kostenbeamten handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Festsetzung hinfällig wird (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Entscheidung vom 5. November 1968 - RiZ (R) 4/68 -, BGHZ 51, 148).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2017 - L 2 SF 114/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Anzeige bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2020 - L 7 KO 9/18
    Die Hinweispflicht auf die erhebliche Überschreitung des Kostenvorschusses ist vom Gesetzgeber nicht als rechtsfolgenlose Formvorschrift gedacht, sondern soll den Kostenpflichtigen - hier den Kläger - in die Lage versetzen, zu entscheiden, ob die erheblichen Mehrkosten für das Gutachten aufgebracht werden sollen oder aber ob auf das Gutachten verzichtet werden soll (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2017 - L 2 SF 114/16 E - juris RdNr. 13).
  • LSG Niedersachsen, 01.08.2001 - L 4 SF 3/01

    Entschädigung eines Sachverständigen für Diktat und Korrektur nach Zeitaufwand;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2020 - L 7 KO 9/18
    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung oder Vergütung kann deshalb auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. November 2016 - L 15 RF 26/16 - juris RdNr. 16; LSG Niedersachen, Beschluss vom 1. August 2001 - L 4 SF 3/01 - juris; Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2016 - S 1 KO 1296/16 - juris; Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, § 4 JVEG, RdNr. 10).
  • SG Karlsruhe, 21.04.2016 - S 1 KO 1296/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2020 - L 7 KO 9/18
    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung oder Vergütung kann deshalb auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. November 2016 - L 15 RF 26/16 - juris RdNr. 16; LSG Niedersachen, Beschluss vom 1. August 2001 - L 4 SF 3/01 - juris; Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2016 - S 1 KO 1296/16 - juris; Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, § 4 JVEG, RdNr. 10).
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